Mittwoch, 8. Dezember 2010 14:00
Technik erleichtert das Leben – oder führt vor den Nutzer geradewegs vor Gericht. Wie im Fall des Autofahrers, der nach einem Überholvorgang auf der Autobahn auf das vor ihm fahrende Auto auffuhr. Das Landgericht Potsdam sah es als erwiesen an, dass die Einstellungen, die der Fahrer im Moment des Unfalls an seinem Navigationsgerät vornahm, ursächlich für den Auffahrunfall waren. Erschwerend kam hinzu, dass sich der Unfall auf einer Autobahn ereignete. Diese verlange, so das Gericht, von Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit und erlaube keineswegs das Umprogrammieren der Navigation. Der Fahrer hätte sich mit den ursprünglich eingegebenen Daten und den dadurch automatisch erscheinenden Anweisungen zur Navigationbegnügen müssen. Dieses Urteil erging schon im Jahr 2009. weiterlesen