Dienstag, 15. Mai 2012 12:00
Zwar gibt es derzeit in Deutschland noch nicht die 0,0-Promille-Grenze im Straßenverkehr. Dennoch, schon geringe Mengen Alkohol gefährden den vollen Schutz der Vollkaskoversicherung.
Geringe Menge Alkohol gefährdet Vollkaskoschutz
Jetzt ist es wieder soweit. Es ist Biergarten-Zeit. Sommer, Sonne und laue Abende, ziehen uns nach draußen. Lassen uns den Feierabend in geselliger Runde genießen. Genießen sollte man aber tatsächlich die Gesellschaft lieber Freunde, verzichten sollte man auf das kühle Bierchen und das erfrischende Glas Sekt. Denn schon geringste Mengen Alkohol gefährden den vollen Schutz der Vollkaskoversicherung.
Die Straßenlampe war im Weg weiterlesen