Vor dem Aussteigen auch in den Rückspiegel sehen
Dienstag, 2. April 2013 9:00
Laut der Straßenverkehrsordnung sind Autofahrer und ihre Insassen verpflichtet, sich vor dem aussteigen zu vergewissern, dass sie durch das Öffnen der Seitentüre niemanden gefährden. Dazu gehört auch die Benutzung der Rückspiegel, entschied der Bundesgerichtshof. weiterlesen
Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Peter