Rußfilter-Dieselpartikelfilter-Förderung wurde verlängert
Die staatliche Förderung Rußfilter-Dieselpartikelfilter und Nachrüstung für Diesel-Pkw, Wohnmobile und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen iist seit dem 1. Januar 2012 wieder aufgenommen worden. Der Bund hat dafür sogar 30 Mio. Euro zur Verfügung gestellen. Dieser Betrag sollte für mehr als 90.000 Nachrüstungen reichen.
Im Rahmen des Förderprogramms wird die Nachrüstung mit einem Partikelfilter im Jahr 2012 mit 330 Euro direkt bezuschusst. Die Gutschrift der Fördergelder wird wieder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA / www.bafa.de) abgewickelt. Eine rückwirkende Förderung für 2011 ist nicht möglich.
Dadurch steigt der Wiederverkaufswert natürlich auch deutlich wieder an. Genauer Untersucht haben dies die unabhängigen EurotaxSchwacke Experten. Es wurdegenau unter die Lupe genommen, das voraussichtliche Restwertverhalten von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter im Vergleich zu solchen ohne Partikelfilter. Verschiedene Fahrzeuge, die zwischen zwölf und 72 Monate alt waren wurden dabei untersucht. Bei einem drei Jahre alten Dieselfahrzeug ohne Filter liegt der durchschnittliche Wertverlust um 754,06 € höher als bei einem Fahrzeug mit Filter.
Die Abwicklung des Barzuschusses erfolgt in drei Schritten:
* Der Autobesitzer lässt sein Fahrzeug im Zeitraum vom 01. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012 in einer Werkstatt nachrüsten. Sie bescheinigt ihm den Einbau des Filters.
* Mit diesem Nachweis geht es zur Zulassungsbehörde. Dort lässt der Pkw-Halter die entsprechende Partikelminderungsstufe nach Vorlage einer Abnahmebescheinigung für den nachträglich eingebauten Diesel-Partikelfilter in die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen. Nach der Änderung kann die neue Plakette ausgehändigt werden (rot wird zu gelb, gelb wird zu grün).
* Für die Antragstellung steht ab dem 1. Februar 2012 auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA / www.bafa.de) eine Antragsmaske zur Verfügung. Dort können die erforderlichen Informationen eingetragen werden. Die Daten übermittelt der Antragsteller (Fahrzeughalter) elektronisch an das BAFA. Anschließend druckt er das Antragsformular aus, unterschreibt es und sendet es zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) per Post an das BAFA.
Ein vollständiger Antrag ist, wenn alle Formularfelder ausgefüllt und dem ausgedruckten und unterschriebenen Antragsformular die benötigten Anlagen beigefügt sind. Die Auszahlung der 330 € erfolgt kurzfristig per Banküberweisung auf das Konto des Fahrzeughalters.