Eiskratzen – aber nicht mit laufendem Motor

Wer kennt das nicht, man steht auf ist spät dran und kommt zum Auto, alles voller Schnee und Eis. Der Winter hat in der Nacht wieder voll zugeschlagen.

Manches Autofahrer macht es sich dann etwas einfacher und lässt den Motor laufen. So lassen sich die Scheiben zwar schneller enteisen ist aber verboten.

Lässt man sich dabei erwischen muss man mit einem Bußgeld in der Höhe von 10 Euro rechnen. Um dies verständlicher zu machen, eine kurze Erklärung: Unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastung sind Ordnungswidrigkeiten und gesetzlich untersagt. Aber es gibt noch andere Grunde warum man dies nicht tun sollte.

Dies erklärt Autoexperte Karl Walter (R+V Versicherung) etwas genauer: “Im Leerlauf kann der Motor schneller verschleißen, weil er schlechter mit Öl versorgt wird. Zudem verbraucht das Auto extrem viel Kraftstoff.” Macht man dies öfter kann es zu Schäden führen und dies ist dann meist sehr kostspielig. “Aber auch beim Losfahren sollte man dem Motor eine Aufwärmzeit geben und nicht sofort Vollgas geben. Je nach Modell und Alter braucht er rund zehn Kilometer, um warm zu werden” erklärte Walter.

Möchte man aber auf diese winterliche Begleiterscheinung verzichten, sollte man sich eine Standheizung zulegen. Dabei erspart man sich nicht nur das Eiskratzen sondern auch der Motor wird vorgewärmt und somit kann man auch gleich losfahren.

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Datum: Freitag, 5. Februar 2010 12:00
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