Abschleppdienst: Wer zahlt die Kosten?

Wenn Ihr Auto eine Panne hat, Sie im Parkverbot standen oder mit einem anderen Wagen kollidiert sind, ist der erste wichtige Schritt das Fahrzeug aus dem Weg zu räumen. Damit dies geschehen kann, ist das Rufen eines Abschleppdienstes die sicherste Methode.
Natürlich ist es bei Motorschäden oder ausgegangenem Benzin ebenso möglich, sich von einem zweiten Automobil mittels Stange oder Seil abschleppen zu lassen. Ist das Fahrzeug jedoch nicht mehr fahrtüchtig oder steht in einer Parkverbotszone, ist der Abschleppdienst der richtige Ansprechpartner.

Wenn ein Unfall passiert ist

Sind Sie mit einem anderen Wagen zusammengestoßen oder ist ein Wildunfall eingetreten, ist die Schuldfrage zu klären. Denn diese entscheidet darüber, wer die Kosten des Abschleppdienstes zu tragen hat. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Der Unfall ist unverschuldet oder selbstverschuldet.

Bei unverschuldetem Unfall

Sind Sie am Zusammenstoß unschuldig und tragen auch keine Mitschuld, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Abschleppdiensts. Dabei sind Sie jedoch verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten. Das bedeutet: Es ist die nächstgelegene Werkstatt zu wählen.

Bei selbstverschuldetem Unfall

Sind Sie selbst der Verursacher des Unfalls, liegt die Kostenverantwortung für den Abschleppdienst bei Ihnen selbst. In diesem Fall kann die Teil- oder Vollkaskoversicherung einspringen, sondern diese vorhanden ist. Auch hier müssen die entsprechenden Transportkosten möglichst geringgehalten werden. Besitzen Sie keine Teil- oder Vollkasko haben Sie die Kosten entsprechend selbst zu tragen.

Wer entscheidet über die Schuldfrage?

Es ist nicht selten, dass die Schuldfrage nicht sofort geklärt werden kann. Die Streitigkeiten, wer den Unfall nun verursacht hat, gehen dabei bereits am Unfallort los. Steht Aussage gegen Aussage hilft nur ein Kfz-Gutachter. Dieser kann an den vorhandenen Unfallspuren den Unfall rekonstruieren und somit feststellen, welche Unfallpartei die Schuld trägt.

Wenn das Auto eine Panne hat

Wird ein Abschleppdienst in Wien oder einer anderen Stadt nötig, weil Ihr Fahrzeug durch einen Defekt, beispielsweise an Auspuff oder Motor, nicht mehr fahrtüchtig ist, sind Sie als Fahrzeuginhaber der Kostenträger. In Ausnahmefällen können die Kosten nur übernommen werden, wenn diese im eigenen Schutzbrief oder dem Versicherungstarif Ihrer Versicherung verankert wurde.
Ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen bringt hier schnell Klärung.

Welche Kosten entstehen, wenn ein Abschleppen notwendig wird?

Die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeuges variiert entsprechend der Kilometer, die notwendig sind. So kostet der Abschleppdienst pro zehn Kilometer zwischen 120 und 210 Euro. Zusätzlich spielt in die Kostenrechnung des Abschleppunternehmens eine Rolle, wo genau das abzuschleppende Fahrzeug steht. Je nachdem, ob es in einem Graben gelandet ist, in der Tiefgarage steht oder die Fahrbahn blockiert – für jeden Fall werden andere Kosten nach Schweregrad angesetzt. Zudem spielt der Fahrzeugtypus – E-Auto, Automatik-Fahrwerk, Schaltgetriebe – in die Berechnung ein. Dies liegt daran, dass der Abschleppdienst in Wien je nach Gegebenheit spezielle Ausrüstungen oder spezielle Fahrzeuge für den Abtransport benötigt.

Kosten möglichst gering halten – Tipps

Wenn Sie die Kosten für den Abschleppdienst geringhalten möchten, ist die Mitgliedschaft in einem Automobilclub eine Möglichkeit. Dabei sollte verglichen werden, welcher Club, welchen Service anbietet. So können die Abschleppkosten bis zu einem bestimmten Betrag übernommen werden.

Eine weitere Möglichkeit ist ein Kfz-Schutzbrief, der die Abschleppkosten mit abdeckt. Eine zusätzliche Mobilitätsgarantie ermöglicht zudem den Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, bis die Reparaturen abgeschlossen sind.

Ist nichts davon vorhanden, aber der Abschleppdienst muss kommen, hilft nur eines: Ruhe bewahren und sich kurz Zeit für Vergleiche nehmen. Es ist nicht immer ratsam, den ersten Abschleppdienst zu wählen – auch wenn man schnellstmöglich reagieren möchte. Eine kurze Recherche kann günstige Angebote aufzeigen.

 

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Datum: Mittwoch, 2. November 2022 20:50
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