Achtung beim verschenken eines Autos
Wie es aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervorgeht, sollte man unbedingt die Richtlinien einhalten und sich um die ordnungsgemäße Entsorgung von alten oder kaputten Autos kümmern.
Wer ein schrottreifes Auto verschenkt kann sich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar machen.
Zu solch einem Urteil kam es, da ein Mann seinen Wagen zum Ausschlachten verschenkte.
Später wurde das schrottreife Auto ohne Kennzeichen in Hannover abgestellt und so kam es schon zu diesem Verstoß.
Jeder ist dazu verpflichtet, sein Auto bei einer anerkannten Auto-Rücknahmestelle oder einen Demontagebetrieb abzugeben.
Natürlich kann man auch bei jedem beliebigen Autohändler sein Auto abgeben, der dann für eine ordnungsgemäße Entsorgung durchführen muss.
Nun muss man auch schon beim verschenken aufpassen.