Autowaschanlage – Autos sauber, aber kaputt – was nun?

Autowaschen auf der öffentlichen Straße sollte man unterlassen, daher führt der nächste Weg in die Autowaschanlage. Doch leider endet für manchen Autofahrer dieser Besuch nicht nur mit einem sauberen Auto, sondern auch mit viel Ärger. Wer kommt eigentlich für den Schaden auf?

Das ist gar nicht so einfach beantwortet, denn das hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Grundsätzlich ist der Betreiber einer Waschanlage verpflichtet, die Autofahrer genauestens darüber zu informieren, wie man die Anlage richtig benutzt. Doch nicht immer reichen die Angaben, denn was hilft es mir, wenn ich dort lese „Antenne bitte einschieben oder abnehmen“, wenn dies aus technischen Gründen gar nicht geht. Hier wäre der Betreiber verpflichtet, den Autofahrer darauf hinzuweisen, diese Anlage nicht zu benutzen. Auch Lackschäden am Fahrzeugoder oder wenn die Zierleiste locker ist, muss dies der Betreiber ersetzen, wenn zum Beispiel die Reinigungsbürsten nachweislich nicht ordnungsgemäß gearbeitet haben oder verschmutzt waren.

Schwieriger wird es, wenn man erst zu Hause den Schaden entdeckt. Denn nun liegt es an euch nachzuweisen, dass der Schaden in der Waschanlage passiert ist. Darum solltet ihr das Fahrzeug immer direkt nach der Reinigung überprüfen, und falls ein Schaden passiert ist, diesen auch sofort melden.

Der ADAC hat aktuell insgesamt 150 Waschstraßen und sogenannte Portalanlagen bundesweit auf ihre Waschleistung geprüft.



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Datum: Samstag, 2. November 2013 9:00
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