Bei Wendemanövern besondere Sorgfalt
Im Straßenverkehr zu Wenden bedeutet immer ein Risiko und somit erfordert es besondere Sorgfalt. Sollte es dabei zu einem Unfall kommen, trägt man die alleinige Haftung.
Durch eine Verurteilung am Kammergericht Berlin, ging dies jetzt eindeutig hervor.
Dies kann man mit einem Beispiel am besten erklären. Bei dem verhandelten Fall ging es um eine Autofahrerin, die bei der Suche nach einem Parkplatz am rechten Fahrbahnrand gehalten hat. Als sie dann ohne zu blinken anfuhr und noch dazu ein Wendemanöver zur anderen Straßenseite machte, kam von hinten ein Polizeifahrzeug im Einsatz mit Blaulicht mit ca. 80 km/h, und kollidierte mit dem Pkw der Frau. Die Frau wollte von der Versicherung, der Polizei, einen Teil des Schadens bezahlt bekommen.
Das Kammergericht verneinte dies laut der Zeitschrift für Schadensrecht. Der Sachverständige meinte zwar, dass durch eine Vollbremsung der Polizei zwar der Unfall verhindert werden hätte können, aber da die Fahrerin nicht geblinkt hat kommt dies auch nicht zur Geltung. Laut Gericht kann man nicht damit rechen das jemand der am Rechten Fahrbahnrand hält ein Wendemanöver auf die linke Straßenseite macht.