Bußgelder vom Ausland können später kommen

Ab dem 1. Oktober 2010  können Strafzetteln aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Laut dem Auto Club Deutschland (ACE) kann sich dies auch noch verzögern, da es rechtliche Unklarheiten geben könnte.

verkehrssuenden-ausland-bussgeld-2010

“Wir gehen davon aus, dass der Termin nicht eingehalten werden kann.”, erklärt Volker Lempp, Leiter Verkehrsrecht beim ACE, auf dem 2. Verkehrsrechtstag seiner Organisation in Erfurt. Der Experte mahnt, ausländische Bescheide, die aufgrund einer so genannten Halterhaftung ergehen, dürfen in Deutschland nicht vollstreckt werden. Denn in Deutschland gilt – keine Strafen ohne Schuld. So auch gilt bei Verkehrsdelikten haftet der Fahrer des Fahrzeuges und nicht der Halter. Was jedoch geht ist den Halter die Kosten für die Fahrerermittlung aufzuerlegen. Lempp mahnt daher größte gesetzgeberische Sorgfalt an, damit die Umsetzung des Rechtaktes der Europäischen Union im nationalen Recht nicht schon wie viele andere davor schon am Bundesverfassungsgericht scheitern.

Weitere interessante Themen zu Auto, Sparen, Gebühren, Reisen und Tanken im Urlaub:

Wie schnell darf ich in europäischen Ländern fahren?

Auf welchen Straßen muss ich mit einer Mautgebühr rechnen?

Wie hoch sind die Strafen bei zu hohem Tempo – Geschwindigkeit, Übersicht?

Wo sollte man im Urlaub tanken!

Welche Änderungen gibt es im Jahr 2010 und was sollte man dabei beachten.

Auf was soll man achten wenn man in einem Stau mit dem Auto steht.

Vor Reiseantritt sollte man unbedingt das Auto überprüfen.

Die Reiseapotheke nicht vergessen.

Die Reiseversicherung nicht vergessen


Tags »

Autor:
Datum: Dienstag, 6. Juli 2010 12:00
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Ein Kommentar

  1. 1

    […] Bußgelder vom Außland können später kommen […]

Kommentar abgeben