Der ADAC warnt vor alten Reifen

Wann ist ein Reifen alt? Dies ist leicht beantwortet. Ist ein Reifen zwei Jahre und vier Monate alt gilt dieser als mangelhaft und darf auch nicht mehr als Neureifen verkauft werden. Dies hat das Amtsgericht Starnberg (AZ. 6 C 1725/09) nun entschieden. Jeder Kunde hat das Recht einen neuen und werbemäßig auf neuesten Stand angepriesenen Reifen kaufen zu können.

Natürlich ist auch beim Weiterverkauf eines Fahrzeuges das Datum der Reifen wichtig. Nicht nur für die Sicherheit sondern auf ein maßgeblicher Wert beim Kaufpreis.

Eine Richterin hat dem ADAC bestätigt, dass ein drei Jahre alter Reifen für mangelhaft erklärt wurde. Orientieren muss sich das Gericht an der Rechtsprechung zum Neuwagenverkauf. Dieses Gesetz besagt, dass an der Produktion eines Reifen nichts verändert werden darf und dass durch eine längere Lagerungsdauer keine bedingte Mängel entstanden sind.


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Eine Lagerung die mehr als drei Jahre beträgt, habe jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Lebensdauer und den Wiederverkaufswert und stelle somit einen Sachmangel dar.

Darüber ist der ADAC sehr glücklich, da der ADAC dies schon seit mehreren Jahren fordert. Die Reifenproduzenten sehen dies allerdings anders. Sie sind der Meinung, dass ein Reifen eine durchschnittliche Lebensdauer von 10 Jahren hat und nach einer sachgemäßen Lagerung eine Lagerzeit von fünf Jahren keine Schäden hinterlässt. Der ADAC kämpfte aber immer darum, dass es jedoch eine Auswirkung auf die Restnutzungsdauer habe wenn ein Reifen schon mal fünf Jahre Lagerzeit hinter sich hat. Vom Wertverlust eines Autos beim Verkauf ist ja auch noch zu beachten.

Man sollte sich beim Kauf von einem Neuwagen oder Neuen Reifen das Herstellungsdatum bestätigen lassen. Somit hat man eine Garantie das die Reifen nicht länger als zwei Jahre gelagert wurde, meinte der ADAC.

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Datum: Samstag, 13. Februar 2010 14:00
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