Ein Streit um den Parkplatz zahlt sich nicht aus!
In den Städten ist das Parkplatzsuchen immer sehr anstrengend und kostet den Autofahrern Nerven. Manche greifen daher zu Tricks. Sie stellen den Beifahrer oder eine Einkaufstüte auf den freien Parkplatz. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung warnt vor solchen Methoden, weil sie sehr häufig zu Streitigkeiten führen, die nicht selten vor Gericht landen. Parklücken zu “reservieren” verbietet der Gesetzgeber: Nach 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf kein Verkehrsteilnehmer einen anderen behindern. Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. So werden bereits 10 Euro fällig, wenn man sich vordrängelt.
Jedoch darf man auch eine Person die einen Parkplatz reserviert nicht mit Gewalt verdrängen. Denn dies wird von manchen Gerichten als Nötigung oder Körperverletzung angesehen. Der Autofahrer kann sich strafbar machen und riskiert dazu noch seinen Führerschein. Vorrang hat immer derjenige, dessen Fahrzeug die Lücke zuerst erreicht. Fährt er am Parkplatz vorbei, um rückwärts einzuparken, bleibt sein Vorrang erhalten. Man sollte sich genügend Zeit einplanen und jeden Streit vermeiden.