Falschparker was kann man tun?

Für viele Autofahrer ist es täglich eine Qual die Parkplatz suche. Besonders nervtötend ist es, wenn der für teures Geld gemietete Privatparkplatz auf einmal von einem fremden Auto blockiert wird oder das eigene, in guter Absicht abgestellte Auto plötzlich fehlt.

Zum Thema Autoabstellplatz hört man oft Irrtümer und Halbwahrheiten. Darauf weisen Recht – Experten der ARAG-Versicherung jetzt hin. Eine dieser Irrtümer ist es, das man eine halbe oder gar volle Stunde warten muss, bevor man den Abschleppdienst rufen darf. Steht ein fremdes Auto auf dem eigenen Parkplatz kann man sofort anrufen, allerdings müssen die Kosten dafür zunächst ausgelegt werden.  Auch kann man beim Fremdparker zusätzlich noch Schadensersatz verlangen, etwa für entstandene Parkhauskosten.

Ist dagegen der eigene Pkw abgeschleppt, womit Eigentümer von Gewerbeparkplätzen wie etwa Supermarktketten in jüngster zeit immer schneller machen, ist guter Rat teuer. Denn in diesem Fall meinten die Recht – Experten ist es unerheblich, ob das Abschleppen verhältnismäßig war oder nicht. Das bedeutet, dass es auch dann passieren kann, wenn genügend Stellplätze vorhanden oder das Geschäft gar zu hat.

Es kommt auch vor, dass gewerbliche Parkplatzbetreiber mit dubiosen privaten Abschleppunternehmen zusammen arbeiten, die zugleich auch die Überwachung übertragen bekommen. Fakt ist, ist das Auto erst einmal abgeschleppt wird es erst wieder herausgegeben wenn die Kosten dafür bezahlt worden sind. Dieses Vorgehen ist laut höchstrichterlichen Urteil generell rechtens (BGH, Az.: V ZR 144/08). Was aber leider oft vorkommt, die Kosten sind weit höher als der ortsübliche Satz. Darum sollte man sich merken – Übersteigt die Gebühr einen Betrag von 120 Euro, sollte die Zahlung unter Vorbehalt erfolgen, ein entsprechender Vermerk auf der Quittung angebracht und die Rechnung von einem Rechtsanwalt überprüft werden.

In den meisten Fällen bringt der Abschleppdienst das Auto gar nicht auf einen Verwahrplatz sondern stellt das Auto ein paar Gassen weiter wieder ab. Darum empfiehlt es sich sein Auto in der näheren Umgebung erstmals zu suchen. Erst wenn man es wirklich nicht findet sollte man die kostenpflichtige 01805er Nummer, die auf den Hinweisschildern am Supermarktparkplatz angeführt ist, anzurufen. Wird das Auto auf diese Weise wieder gefunden, darf der Besitzer sein Auto mit nach Hause nehmen.

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Datum: Sonntag, 10. Oktober 2010 8:00
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Ein Kommentar

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