Geld zurück für Mehrverbrauch
Ein Autokäufer in Deutschland bekommt sein Geld zurück, wenn beim Neuwagenkauf das Auto “deutlich mehr Sprit” verbraucht, als im Prospekt angegeben. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs gilt das für jeden Kunden, dessen Fahrzeug einen Mehrverbrauch von zehn Prozent aufweist. Allerdings wird dabei nicht der Praxisverbrauch des Kunden angesetzt.
Fakt ist die Verbrauchsangaben der Autohersteller stammen aus dem Labor und aus der Praxis. Darum stimmen auch die Angaben mit den Verbräuchen der Kunden selten überein. Laut der Richter, wissen die Kunden das auch. Darum reicht es auch nicht für die Auflösung des Kaufvertrages, den persönlichen Alltagsverbrauch gegen die Normangaben zu rechnen. Ein Gutachter muss her und die Laborwerte mit den tatsächlichen Werten vergleichen.
Doch wie will man das testen? Sehen wir uns mal den einen Fall an: Der Käufer wollte ein Auto auf den Prüfstand schicken, das seinem eigenen exakt entspricht. Die Richter lehnten das jedoch ab, da bei den Verbrauchsangaben im Verkaufsprospekt ausdrücklich vermerkt war, dass diese auf einer “Verbrauchsmessung ohne Zusatzausstattung” basierten. Für das Gutachten wurde daher ein identisch motorisiertes Modell in der Basisversion genutzt.
Im Gegenzug gaben die Richter jedoch der Forderung des Käufers statt, den Fahrwiderstand seines konkreten Autos in die Messung einfließen zu lassen. Der Händler hatte zuvor darauf insistiert, den vom Hersteller angegebenen Wert zu verwenden. Dieser war deutlich niedriger. “Entscheidend ist aber nicht der Fahrwiderstand eines Referenzfahrzeuges bei der ursprünglichen Testung durch den Hersteller, sondern der konkrete Fahrwiderstand des Fahrzeugs des Klägers unter Laborbedingungen”, so das Gericht.
Der Gutachter kam unter diesen Bedingungen auf einen Mehrverbrauch von 11,7 Prozent. Das Fahrzeug weist damit einen Sachmangel auf, der Käufer des Neuwagens erhält sein Geld zurück.
‘Quelle: krone.at