Helfen ja, aber die eigene Sicherheit nicht vergessen

Bei einem Verkehrsunfall muss man den Opfern helfen, jedoch darf man dabei die eigene Sicherheit nicht vergessen. Die DA Direktversicherung hat deshalb Tipps für Autofahrer zusammengestellt. Der wichtigste Tipp: Warnweste ins Auto, denn so wird der Helfer auch gesehen und verhindert Folgeunfälle.

In Deutschland ist zwar das Mitführen der Warnweste nur in gewerblichen Fahrzeugen vorgeschrieben, doch mithaben sollte sie jeder Autofahrer. Sie weisen auch extra darauf hin, dass Angst vor Fehlern bei der Unfallsicherung, vollkommen unbegründet ist. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Autofahrer und Ersthelfer auch dann voll versichert, wenn sie nicht alles richtig gemacht haben.

Kommt man zu einem Unfall sollte man als erstes gleich einmal den Notruf wählen. Dafür muss man Fragen beantworten wie zum Beispiel:  „Wo ist der Unfall passiert?“, „Was ist passiert?“, „Wie viele Personen sind verletzt und wie schwer?“ und „Wer meldet den Unfall?“. Diese Informationen sind sehr wichtig für alle helfenden Personen. Eine genaue Standortbeschreibung bringt Sanitäter und Polizei dadurch ja auch schneller vor Ort. Laut Expertenrat der DA Direktversicherung die Ersthelfer muss aber auch gleich das eigene Risiko minimiert werden, selbst verletzt zu werden. Warnblinkanlage einschalten, am rechten Fahrbahnrand  parken, einen Sicherheitsabstand von mindestens zehn Metern zum Unfallgeschehen einzuhalten und ihre Mitfahrer in Sicherheit bringen, am besten hinter der Leitplanke.



smava-Kredit für die Renovierung

Anschließend  Warndreieck aufstellen, jedoch vorher immer die Warnweste anlegen, denn so kann man sie im fließenden Verkehr guter erkennen. Diese nur wenige Euro teure Schutzkleidung gehört nach Ansicht der Fachleute in jedes Auto. Geht der Helfer dem fahrenden Verkehr entgegen, auch immer das Warndreieck vor den Körper tragen. Auf Autobahnen muss das Dreieck in einem Abstand von 150 bis 400 Meter hinter der Unfallstelle aufgestellt sein, auf Landstraßen im Abstand von etwa 100 Metern, so auch bei Pannen. An unübersichtlichen Stellen muss das Dreieck so platziert sein, dass es der nachfolgende Verkehr vor Erreichen der gefährlichen Passage sehen kann.

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Datum: Dienstag, 6. März 2012 14:00
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