Höhere Deckungssummen bei Kfz-Versicherungen gewollt

In Deutschland passieren jeden Tag rund 5.800 Unfälle.

Das sind pro Jahr zirka 2,1 Millionen mit Sachschäden.

Für die Erstattung kommt der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers auf, aber nicht in unbegrenzten Ausmaß.
Welche Summen die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsnehmern bei Vertragsabschluß mindestens anbieten müssen, ist gesetzlich  geregelt.

Ab Jänner 2012 soll die Mindestversicherungssumme für Sachschäden aufgrund einer EU-Richtlinie von einer Million Euro auf 1.120.000 Euro angehoben werden, was dem Bund der Versicherten (BdV) aber nicht genug ist.

Die Mindestdeckungssumme in der Auto-Versicherung sollte auf 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhöht werden, fordert Herr Axel Kleinlein, BdV-Vorstandsvorsitzender. Wer mit seinem Auto einen Unfall verursacht, muss für den Schaden haften. Die Auto-Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten. Damit die Geschädigten nicht leer ausgehen, ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherer unterliegen einem sogenannten Kontrahierungszwang, diese müssen Anträge in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen annehmen.

Herr Axel Kleinlein sagt,”Bei den meisten Kfz-Haftpflichtversicherungen sind Sachschäden mit 50 Millionen Euro oder 100 Millionen Euro abgesichert. Unliebsamen Kunden wird allerdings nur die Mindestdeckung angeboten. Reicht die Mindestversicherungssumme im Zweifelsfall nicht aus, muss der Unfallverursacher den Rest aus eigener Tasche bezahlen. Kann er das nicht, geht das Unfallopfer leer aus. Um das zu verhindern, fordert der BdV eine Erhöhung der Mindestdeckung auf 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Schutz kostet 5 bis 10 Euro mehr. Deutschland sollte hier eine Vorreiterrolle einnehmen,” sagte Kleinlein.

Sehr zu empfehlen ist der kostenlose Kfz-Versicherungsvergleichrechner.

 

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Datum: Montag, 28. November 2011 14:00
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