Im Ausland kommt es zu einem Unfall – Was muss ich tun?
Wir fahren nah wie vor am liebsten mit dem Auto in den Urlaub. Doch was muss man tun, wenn man einen Unfall im Ausland hat?
Auf alle Fälle sofort anhalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle absichern und wenn nötig den Verletzten helfen. Das ist wohl in jedem Land gleich, doch laut ADAC solltet ihr noch zusätzlich das Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notieren.
Seid ihr in Italien, Frankreich oder Irland unterwegs, findet ihr die Angaben zur Haftpflichtversicherung auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Ihr solltet auch eine Grünen Versicherungskarte und einen Europäischen Unfallbericht immer mit dabei haben. Darin könnt ihr alle Angaben zu Unfallhergang und den Unfallbeteiligten eintragen.
Unbedingt die Polizei rufen, solltet ihr, wenn es zu Personenschäden, hohem Sachschaden, Uneinigkeit zwischen den Beteiligten, Unfallflucht kommt oder es keinen Versicherungsnachweis gibt. Kommt es wirklich zu einem Personenschaden, immer einen Arzt hinzuziehen. So kommt es zu keinem bösen Erwachen bei Schmerzensgeldansprüchen.
Außerdem solltet ihr auf keinen Fall unverständliche oder fremdsprachige Schriftstücke unterschreiben.