Interessantes über KFZ Gutachten
In diesem Artikel erfährt Ihr, warum mein einen Gutachter braucht.
Es gibt verschiedenste Gutachten, die wichtigsten hierbei sind, Unfallgutachten und ein Wertgutachten.
Ein Wertgutachten ist nicht nur für teure Luxuslimousinen und Sportwagen interessant sondern auch für Oldtimer. Aber auch um generell den aktuellen Wert eines Autos festzustellen.
Wann braucht man einen Gutachter für das Auto?
Nach einem Unfall kommt es zur Schuldfrage. Für Schäden und eventuelle Schadensersatzforderungen des Unfallgegners kommt normalerweise die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Die Schäden am KFZ des Verursachers werden über eine Kasko-Versicherung abgewickelt.
Oft sind einige Schäden jedoch auf den ersten Blick nicht gleich sichtbar und werden erst bei einer gründlichen Unfallbegutachtung gefunden. Denn hinter einem kleinen Kratzer kann sich auch eine verzogene Karosserie verbergen.
Um die Höhe der anfallenden Reparaturkosten oder der Schadensersatzforderungen genau benennen zu können, beauftragen viele Versicherungsanstalten einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens.
Was macht der Kfz-Gutachter eigentlich?
Der Kfz-Sachverständige sieht sich das Auto genauer an und erstellt ein Unfallgutachten. Für das dokumentiert er alle Mängel, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind und schätzt den nötigen Aufwand für eine Reparatur. Der erstellte Nachweis dient als Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der Versicherung bezahlen zu lassen.
Falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist, wird der Schadengutachter den Wert des Autos vor dem Unfall (nennt man auch Wiederbeschaffungswert) und den Wert des KFZ im beschädigtem Zustand (wir auch Restwert genannt) ermitteln. Ein Schadensgutachten geht über den Umfang eines Kostenvoranschlags einer Auto-Werkstatt hinaus. Genauer bedeutet das: Ein solches Gutachten deckt auch mögliche Mehr- oder Folgekosten ab, die in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt sind wie zum Beispiel Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert bzw. Restwert.
Wie wird ein Gutachten erstellt?
Alle Fakten werden genauestens beschrieben und entsprechend beurteilt. Der Kfz-Sachverständige erstellt einen Bericht, in welchem der aktuelle Ist-Zustand und die folgende Informationen niedergeschrieben werden:
- technische Daten des Fahrzeugs
- besondere Ausstattungsmerkmale
- genaue Beschreibung der Unfallschäden
- Fotos von den Schäden
- Beschreibung notwendiger Reparaturen
- Kostenkalkulation für die Reparatur der Schäden
- anfallender Zeitaufwand für die Reparatur
- Klarstellung, ob ein Totalschaden vorliegt
- Dokumentation bereits vorhandener Schäden am Auto
- Feststellung der Wertminderung und des Restwerts des KFZ
- Ermittlung des aktuellen Wiederbeschaffungswerts
- Schätzung der Ausfallzeit, wenn zum Beispiel ein Mietwagen benötigt wird
Wann wird ein Gutachter hinzugezogen?
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter aus Braunschweig oder aus einer anderen naheliegenden Stadt kann, muss aber nicht unbedingt hinzugezogen werden. Die normale Vorgehensweise ist wie folgt: Als Unfallverursacher meldet man sofort den Schaden bei seiner Versicherung. Bei Schäden am eigenen Auto wird die Versicherung die Möglichkeiten der Schadenbehebung aufzeigen. Zur Festlegung der Kosten beauftragt die Versicherung meistens einen Gutachter oder Sachverständigen, wie er auch genannt wird. Ist man mit diesem Schadensgutachten nicht einverstanden, so kann man selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen (welchen man dann aber selbst bezahlen muss). Bei Differenzen zur Schadenhöhe ist anschließend ein Sachverständigen-Verfahren der beteiligten Auto-Sachverständigen durchzuführen.
Auch ein oder als Geschädigter kann man den Schaden sofort bei der gegnerischen Versicherung melden. Diese Versicherungsanstalt verlangt häufig eine Übersicht der zu erwartenden Kosten für die Reparatur des Schadens. Die Feststellung der Schadenshöhe kann unterschiedlich ablaufen, wie in Form eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens. Hierbei wird die Haftpflichtversicherung vor allem bei teureren bzw. größeren Schäden einen Sachverständiger beauftragen. Grundsätzlich hat man als Geschädigter immer das Recht, auch einen unabhängigen Gutachter heranzuziehen. Diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Hiermit erkennt man schon, ein KFZ-Gutachter muss über eine sehr gut Ausbildung und viel Erfahrung verfügen.
Quelle: Allianz-Autowelt