Laut Vehrkehrsrecht haben Busse immer Vorrang
AutoBild berichtet in der letzten Ausgabe, zum Schulbeginn über das genau Verhalten an Haltestellen laut der StVO (Straßenverkehrsordnung).
Viele Autofahrer fragen sich an Haltestellen wo ein Bus steht, noch schnell vorbei fahren oder sicherheitshalber anhalten und warten.
So ist das Überholen eines Busses mit eingeschaltetem Warnblinker generell verboten.
Ein Regelverstoß wird mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei bestraft.
Hat der Bus dagegen nur den rechten Blinker gesetzt, ist langsames Vorbeifahren erlaubt. Das gilt auch für den Gegenverkehr.
Haltestellen mit wartenden Personen dürfen ebenfalls nur im Schritttempo passiert werden.
Bei Gefährdung der Fahrgäste drohen 50 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Obendrein muss der fließende Verkehr dem AutoBus das Verlassen einer Haltestelle ermöglichen, wenn er diese Absicht zeigt. Wird der Bus dabei gehindert werden 30 Euro an Strafe fällig.
Diese Regeln haben durchaus ihre Berechtigung, da Fußgänger, besonders Kinder sind die schwächsten und am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmer und genießen deshalb besonderen Schutz.