Neue Kennzeichnung für Autoreifen
Autofahrer aufgepasst, ab dem 1. Oktober gelten neue Gesetzt für Autoreifen. Ab diesem Datum dürfen nur mehr Autoreifen die auf der Seitenwand mit einem “S” gekenzeichnet sind über den Ladentisch gehen.
Dieses Kürzel steht für “Sound”, und sagt aus, das die Geräuschgrenzwerte eingehalten sind die der ECE-Richtwert 117 festgehalten hat.
Alle Formate die unter der Dimension 185 Millimeter Breite liegen haben ab den 1. Oktober ein Verkaufsverbot für Autoreifen die nicht gekennzeichnet sind.
Dimensionen zwischen 185 und 215 dürfen jedoch noch bis zum 30. September 2010 verkauft werden.
Autoreifen mit einer Dimension über 215 Millimeter Breite können die Geschäfte sogar bis zum 30. September 2011 verkaufen.
Wie bei fast allem gibt es Ausnahmeregelungen. Die Autoreifen die nicht mit “S”-markiert sind, dürfen dann über den Ladentisch gehen, wenn die Richtlinien der ECE-R 117 nachweislich mit einem Zertifikat vom Hersteller eingehalten sind.
Ebenfalls darf Der Reifen nicht nach der 40. Kalenderwoche produziert worden sein.
Also Augen und Ohren auf beim Reifenkauf.
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