Neue Regeln durch den EU-Führerschein

Wie ich schon berichtet habe, gilt seit dem 19. Jänner der neue EU-Führerschein. Heute möchte ich darauf näher eingehen, da es ein paar Neuerungen gibt. Dazu zählen, dass der Führerschein einheitlich ist und es neue Führerscheinklassen gibt. Durch diese Einführung gibt es in ganz Europa einen einheitlichen Führerschein, einheitliche Regeln und eine verbesserte Verkehrssicherheit.

Bis jetzt war das mit den Regeln nicht so. Es gab nämlich in Europa 110 unterschiedliche Führerscheintypen. Nun gelten in 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ein Führerschein und die gleichen Gesetze.

Dazu erklärt Anne Kronzucker, Juristin der DAS-Rechtsschutzversicherung: “Bisher erworbene Führerscheine bleiben in jedem Fall bis zum 19. Januar 2033 gültig. Allerdings können sie jederzeit freiwillig umgetauscht werden.” Wer seinen Führerschein verliert oder ihn verlängern lassen muss, bekommt automatisch einen neuen EU-Führerschein. Wer Angst hat, dass ihm etwas gestrichen wird, dazu gibt es keinen Grund. Die Eintragungen im Führerschein werden so übertragen, dass der Fahrer die gleichen Fahrzeugklassen fahren darf wie bisher.

Nun zu den Änderungen: Es wurden neue Führerscheinklassen eingeführt. Hierbei ist besonders die Klasse der Krafträder betroffen und dazu erläutert Kronzucker: “EU-weit eingeführt wurde das in Deutschland bereits übliche Prinzip des stufenweisen Zugangs, auch Stufenführerschein genannt.  Fahranfänger sollen auf kleineren Motorrädern Erfahrungen sammeln, bevor sie in die nächsthöhere Fahrzeugklasse aufsteigen.”

Neu eingeführt wurde die Klasse A2 (ehemals A beschränkt). Zweirad-Piloten können so alle zwei Jahre unter erleichterten Bedingungen den nächsthöheren Schein erwerben, also nach A1 die Klasse A2 sowie nach A2 die höchste Klasse A. Voraussetzung ist dabei immer das Ablegen einer praktischen Prüfung. Geändert wurde auch die Zuordnung von Trikes: Für diese Fahrzeuge ist künftig ein Motorradführerschein erforderlich, die genaue Klasse des A-Führerscheins ergibt sich aus der Motorleistung.

Auch für Pkw-Fahrer gelten neue Regeln

Zukünftig dürfen alle Inhaber der Führerscheinklasse B Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm bewegen, solange ein Gesamtgewicht des Gespanns von 3,5 Tonnen nicht überschritten wird.

Bislang war ein ausgestellter Pkw- oder Motorrad-Führerschein unbefristet, d.h. lebenslang gültig. Mit der Neuerung erstreckt sich der maximal zulässige Zeitraum nun auf 15 Jahre. Danach werden die Führerscheindokumente ausgetauscht. Eine erneute Fahrprüfung oder medizinische Untersuchungen, wie beispielsweise ein Sehtest, sind allerdings nicht nötig. Für Bus- und Lkw-Fahrer sind jedoch regelmäßige Untersuchungen vorgeschrieben. Das EU-weit einheitliche Führerscheinmodell hat darüber hinaus das Ziel, zu einem erhöhten Schutz des Inhabers beizutragen: “Durch den turnusmäßigen Austausch sind die Führerscheindokumente stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik. Damit und durch die regelmäßige Erneuerung des Lichtbildes soll Fälschungen künftig besser vorgebeugt werden”, erläutert Kronzucker.

Übrigens

Mit der neuen Richtlinie kann jede Person EU-weit nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein. Dies bedeutet: Wem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, der kann die künftig in keinem anderen EU-Land neu erwerben. So soll innerhalb der EU der so genannte Führerscheintourismus unterbunden werden.



Quelle: auto-medienportal.net

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Datum: Mittwoch, 23. Januar 2013 13:00
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