Rückrufaktion bei Autos: Infos zur Rechtslage

Immer wieder kommt es vor, dass Hersteller aufgrund eines Produktionsfehlers eine Rückrufaktion starten, damit das betroffene Fahrzeug in einer Fachwerkstatt nachgerüstet werden kann. Im folgenden Beitrag gibt es nützliche Infos, wie die Rechtslage bei einem Autorückruf aussieht.

 

 

Rechte und Pflichten bei einer Rückrufaktion

Eine Rückrufaktion ist für den Halter des Fahrzeugs zunächst einmal ärgerlich und kostet Zeit und Mühe. Doch besonders wenn es um die Sicherheit der Insassen geht, sollte man möglichst schnell einen Termin in einer autorisierten Werkstatt machen. Damit der Schaden behoben und die Kosten erstattet werden können, ist der KFZ-Halter verpflichtet, eine Werkstatt aufzusuchen.

Seit September 2015 haben zahlreiche VW-Besitzer diese Erfahrung gemacht: Es ist schließlich erst wenige Jahre her, dass der VW-Abgasskandal aufgedeckt wurde und eine Lawine an Beschwerden, Einzelklagen und sogar eine Sammelklage gegen VW verursacht hat. Kein Wunder, denn viele Autobesitzer sind verärgert über die falschen Versprechungen des Konzerns. Eine Garantie für das notwendige Software-Update erhalten sie nicht, oft auch keinen angemessenen finanziellen Ausgleich.

Dabei hat der Verbraucher ein Recht auf eine kostenlose Entschädigung. Eine Herstellergarantie von zwei Jahren ist nämlich verpflichtend und bezieht sich auf sämtliche Sachmängel, die bei der Fertigung entstanden sind. Wenn durch den Mangel Personen und/oder Sachen beschädigt wurden, besteht außerdem ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz vom Hersteller.

Was passiert bei einem Rückruf?

Seit 1997 gilt in Deutschland das Produktsicherheitsgesetz. Demnach sind Hersteller dazu verpflichtet, Produkte mit einem Sicherheitsmangel zurückzurufen und dem Käufer eines Neuwagens eine kostenlose Reparatur anzubieten.

Die Ursachen für eine Rückrufaktion können vielfältig ausfallen. Eine große Flut an Rückrufen hat der VW-Abgasskandal hervorgerufen; mehr als zwei Millionen Autos sind bisher allein in Deutschland davon betroffen. Doch auch andere renommierte Hersteller wie BMW oder Mercedes haben in der Vergangenheit durch Rückrufaktionen auf sich aufmerksam gemacht. So waren es bei BMW die unsicheren Halterungen an Kindersitzen, bei Mercedes führten Mängel bei der Abgasreinigung zu einer umfassenden Rückrufaktion.

Die Hersteller sind bei Sicherheitsmängeln dazu verpflichtet, die eventuell defekten Fahrzeuge zurückzurufen. Sie tun das zum einen, indem sie mit Hilfe interner Daten oder des Kraftfahrtbundesamtes die Adressen der Autobesitzer ermitteln. Zum anderen nutzen sie die Medien, damit der Rückruf möglichst viele betroffene KFZ-Halter erreicht. Viele Hersteller übernehmen die Kosten auch dann, wenn die Garantiefrist bereits abgelaufen ist, um den Imageschaden zu verringern.

 

Quelle: Bild: ©istock.com/bluecinema

Tags »

Autor:
Datum: Montag, 4. März 2019 18:15
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben