Schluß mit verdachtsunabhängigen Verkehrskontrollen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat folgendes entschieden:
Verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen mit Videotechnik sind ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, Anlasslose Verfolgung von Straßenverkehrsdelikten mittels Videotechnik hat keine rechtsstaatliche Grundlage.
Autobild berichtet dazu, dass ein Autofahrer bis zur obersten Instanz geklagt hat, da er 29 km/h zu schnell unterwegs war, sollte er mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg bestraft werden.
Erst die Hüter des Grundgesetztes bemängelten Grundlegendes an diesem Verfahren:
Wenn bei einer Überwachung das gesamte Verkehrsgeschehen, also alle Autos und Lenker, unabhängig von einem Verkehrsverstoß beobachtet werden kann, greife dies in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Denn der Einzelne kann nicht beeinflussen, ob Daten von ihm erhoben werden. Für einen solch gravierenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bedarf es eines formellen Gesetzes, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Auch Datenschützer sind alarmiert, Thilo Weichert, Beauftragter des Landes für den Datenschutz in Schleswig-Holstein sagt zu Auto – Bild, Wir beobachten seit Jahren mit Sorge, wie die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten mit modernsten Mitteln weiterentwickelt wird, ohne dass Gewährleistungen zur Wahrung der Betroffenenrechte bestehen. Jetzt ist hoffentlich bald Schluss mit der Eigenmächtigkeit der Behörden.
Rechtsanwälte empfehlen ihren Kunden, Einspruch gegen solch ein Bußgeld zu erheben.