Schwere Gegenstände im Auto immer gut verstauen
Bevor man mit dem Auto in den Urlaub fahren kann, muss man das gesamte Gepäck im Auto verstauen.
Dies sollte man vor der Fahrt richtig machen. So müssen zum Beispiel schwere Gegenstände möglichst unten und nahe der Achsen platziert werden. Nach oben gibt man dann das leichte Gepäck sowie die Dinge die man während der Fahrt vielleicht benötigt. Auf der Hutablage darf man schwere oder gar spitze Gegenstände auf keinen Fall platzieren, da diese zu einer tödlichen Waffe werden können. Fährt man mit einem Kombi in den Urlaub sollte man oberhalb der Rücksitzlehne ein Spannetz geben. Dies schütz die Insassen ebenfalls vor gefährlichen Geschossen.
TIERE
Speise, Getränke und Spiele sollte man immer so platzieren, dass man sie leicht und bequem während der Fahrt erreichen kann. Wer seine Haustiere mit in den Urlaub nimmt sollte dies in einen speziellen Transporter transportieren in denen sie sich auch bequem umdrehen und aufstehen können. Auch braucht das Tier ausreichend Bewegung, Trinken und Fressen. Reist man ins Ausland, braucht man auch die erforderlichen Papiere mit. Für Auslands-Fahrten innerhalb der EU benötigen die Tiere dreierlei: einen EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip und eine Tollwut-Impfung. Bis zum 2. Juli ist als Alternative zum Chip auch noch eine Tätowierung gültig. Bei einer Reise in Nicht-EU-Länder gelten oft gesonderte Regelungen.
FAHRRÄDER
Nimmt man seine Fahrräder mit in den Urlaub verändert sich das Fahrverhalten, auf das der Autofahrer eingehen muss. Transportiert man die Räder auf dem Dach entsteht ein höherer Luftwiderstand und man verbraucht bis zu 20 Prozent mehr Benzin. Der Verbrauch steigt aber auch beim Transport am Heck. Auch die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Achslastverteilung verändert sich dadurch. Dies wiederum verändert die Lenkung und den Bremsweg. Die jeweils zulässige Dach- beziehungsweise Stützlast an der Anhängerkupplung darf nicht überschritten werden. Die maximale Geschwindigkeit sollte bei 130 km/h liegen. Einfacher und sicherer ist die Fahrräder am Urlaubsort auszuborgen.
ZULÄSSIGES GEWICHT
Immer die maximale Zuladung beachten. Die entsprechenden Angaben für das jeweilige Fahrzeugmodell errechnen sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht minus dem Leergewicht. Beides findet man in seinen Fahrzeugpapieren. Auch die Stützlast der Anhängerkupplung oder die der Dachlast muss man immer einhalten. Diese Werte findet man in der Betriebsanleitung.
Wer sich ganz sicher sein will, sollte vor dem Urlaub auf eine Waage fahren. Nur nicht vergessen, vorher Tanken, denn auch dies zählt zum Gesamtgewicht dazu, genauso wie das Gewicht der Passagiere.
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Freitag, 23. September 2011 12:00
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