Tagfahrlicht ja oder nein?
Die EU-Kommission hat beschlossen das für alle PKW- und Kleintransporter ab 2011 die auf den Markt kommen, ein Tagfahrlicht eingebaut werden muss. Ab August 2012 gilt dieses Gesetz für alle Nutzfahrzeuge.
Dieses Gesetz wurde nun beschlossen, weil andere Verkehrsteilnehmer ohne Taglicht oft zu spät erkannt werden. Um solche Unfälle zu vermeiden hat die Eu-Kommission nun dieses Gesetz beschlossen. In vielen Ländern ist dies schon Pflicht. In Österreich war es Pflicht wurde aber wieder aufgehoben. Als Gegenargument weißen Kritiker den erhöhten Spritverbrauch, Wartungskosten und das man andere Teilnehmer im Straßenverkehr dadurch nicht so leicht warnimmt wie zum Beispiel Fußgänger und Radfahrer, auf.
Als Alternative bieten schon jetzt manche Hersteller LED Tagfahrleuchten als Erstausstattung an. Sehr beliebt ist es auch das Taglicht nachzurüsten. Leider steht bei vielen Herstellern eher die Optik als die Sicherheit im Vordergrund. Dies sieht man ja auch bei dem Xenon-Licht. Die KÜS weißt auch immer wieder darauf hin, dass lichttechnische Anlagen so genannte Bauartgenehmigungspflichtige Teile sind und jede Veränderung verboten ist. Als genehmigt gelten alle mit einem “E” Buchstaben und einer kleinen Ziffer im Kreis.
Daher müssen die Vorschriften beim Nachrüsten von Taglicht genauestens eingehalten werden. Wird dieses nicht kann es bei Unfällen auch zu rechtlichen Problemen führen und die Versicherung aussteigen. Die Prüfgesellschaft weißt darauf hin, dass die Mitarbeiter jederzeit für Fragen zur Verfügung stehen.
Tagfahrlicht in Österreich erlaubt?
Laut Gesetz wurde Anfang Jänner 2008 die Pflicht fürs Tagfahrlicht abgeschaffen. Trotzdem identiviziert sich Österreich und vor allen voran der ÖAMTC für das neue Gesetz. Auch der ÖAMTC ist der Meinung, dass ein Taglicht viele Verkehrsunfälle verhindern kann. Somit ist der ÖAMTC auch für das Gesetz alle PKW- und Kleintransporter ab 2011 mit Tagfahrlicht auszustatten.
Ebenfalls weißt der ÖAMTC darauf hin, dass das Taglicht weder blendet noch erheblich mehr Energieverbrauch hat. Ein tausch von Lampen ist fast ausgeschlossen da dies auf die Lebensdauer des PKWs ausgerichtet ist.
“Licht am Tag” in Europa
Es gibt Länder wo “LICHT am Tag” das ganze Jahr vorgeschrieben ist. Dazu gehören: Bosnien, Herzegowina, Estland, Finnland, Island, Italien ( außerorts), Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien (außerorts), Russland (außerorts), Schweden, Slowakei, Slowenien, Ungarn (außerorts) und Tschechien.
Natürlich gibt es auch Länder die nur in einer bestimmten Zeit eine Verpflichtung zum Taglicht haben. Dazu gehören: Kroatien im Zeitraum vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März und Bulgarien vom 1. November bis zum 1. März.
Ebenfalls zu beachten ist, das es einige Länder gibt die auch das mitführen von Ersatzglühbirnen vorschreiben. Dazu gehören: Mazedonien, Montenegro, Serbien und Spanien. Ausnahme bei Xenon- oder LED-Leuchten gibt es in Kroatien, Slowakei und Russland In vielen Ländern wird die Mitnahme einer Ersatzglühbirne aber empfohlen.
In Kambodscha dürfen nur königlicher Abstammung oder Würdenträger mit Taglicht fahren.
Licht am Tag ist ein umstrittenes Thema, denn man sieht dadurch andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger nicht mehr so gut und es entstehen höhere Energie- und Wartungskosten.
Anbei einen kleinen Überblick, in dem man sieht, in welchen Nachbarländern Licht am Tag Gesetz ist und wie hoch die Strafen sind, bei nicht einhaltung:
LAND | WO? | WANN? | STRAFE |
---|---|---|---|
Deutschland | inner- und außerorts | Keine Strafe, da nur Empfehlung | |
Italien | außerorts | ganzjährig | ab 35 Euro |
Schweiz | inner- und außerorts | Keine Strafe, da nur Empfehlung | |
Slowakei | inner- und außerorts | ganzjährig | bis zu 135 Euro |
Slowenien | inner- und außerorts | ganzjährig | 42 Euo |
Tschechien | inner- und außerorts | ganzjährig | ab 19 Euro bis 70 Euro |
Ungarn | außerorts | ganzjährig | 40 Euro |