Versicherung darf ohne dem Versicherten bei Unfallschaden regulieren

Die Versicherung hat das Recht, die Schadensregulierung für einen Unfall – den ein bei ihr Versicherter zu verantworten hat – auch gegen den Willen des Versicherten vornehmen. Das wurde vom Amtsgericht München (Az. 343 C 27107/09) beschlossen.
Banner 468x60

Ein Beispiel ist, Ein Autofahrer war beim Verlassen einer Münchener Parkgarage auf einen vor ihn ausfahrenden und kurzzeitig dabei bremsenden Pkw aufgefahren. Der Fahrer der den Unfall verursacht hat, hat sein eigenes Parkticket verloren und hat sich aus diesem Grund beim Durchfahren des Schlagbaums an seinen Vordermann angehängt. Dadurch wollte er den Lichtschranken überlisten und aus der Parkgarage kommen. Der Fahrer hat im Vorfeld den Vordermann um Erlaubnis gebeten. Der hat aber abgelehnt da dies illegal und sehr riskant ist.

Da sich der Fahrer nicht an das ausgesprochene Nein gehalten hat, verlangt nun der Vordermann 988 Euro für den Schaden an seinem Auto. Diesen Schaden hat die Versicherung des Schuldigen auch sofort ausbezahlt, und dass obwohl der Versicherte Schuldige dagegen war. Der Versicherte wollte dies nicht, weil er sonst automatisch in eine höhere Versicherungstufe kommt. Die Deutsche Anwaltshotline www.anwaltshotline.de hat berichtet, das der Schuldige Versicherte die Versicherung verklagt hat, da sie seiner Meinung nach voreilig und ohne seiner Zustimmung gehandelt hätte.

Das Gericht in Bayern urteilte aber laut D-AH-Rechtsanwalt P. Taubitz wie folgt: “Der hinterherfahrende Autofahrer hat offenbar den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten.”

Somit konnte man den Vordermann auch keine fahrlässige Bremsung unterstellen und außerdem hat er deutlich gesagt, dass er bei der kriminellen Handlung nicht mitmachen möchte.

Weitere Berichte zum Thema KFZ und Auto Versicherungen auf Billigstautos.com:

Auto Versicherungsvergleich Rechner

Der Wechsel einer Kfz-Versicherung kann sich lohnen

Es lohnt sich nich Parkschäden extra zu versichern

Autofahrer müssen sich auf eine Änderung ihrer Typklasseneinstufung einstellen

Kfz-Versicherer sehen nur mehr ROT

Kfz Versicherungen kündigen

Autoversicherung hat Zahlpflicht nach vier Wochen

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht

Kampf bei den Kfz-Versicherung

Neu: Versicherungstarif für Wechselkennzeichen

Reiseversicherung nicht vergessen!

Vollkaskoversicherung für Cabrios

Kfz-Versicherung kann teuer sein

 

Neu: Die Versicherung darf auch ohne der Zustimmung des Versicherten zahlen

 

 

Probefahrten sind versichert

Bei Neuwagenkauf Versicherungswechsel jederzeit möglich

Führerschein mit 17 und günstigere Autoversicherungstarife

Versicherungen zahlen bei Schäden durch Feuerwerkskörper

Es ist noch nicht zu spät seine Versicherung zu wechseln

Günstigere Versicherungsbeiträge durch Werkstattbindung beliebt

Bei unverschuldeten Unfall kann man Geld sparen

Bei Kfz-Versicherung – Werkstattbindung!?

Immer mehr Kfz-Versicherungen werden Online abgeschlossen

Tags »

Autor:
Datum: Freitag, 9. April 2010 12:00
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

2 Kommentare

  1. 1

    […] Versicherung darf ohne dem Versicherten bei Unfallschaden regulieren […]

  2. 2

    […] Versicherung darf ohne dem Versicherten bei Unfallschaden regulieren […]

Kommentar abgeben