Vor dem Autokauf gut überlegen
Bevor ein Käufer einen Kaufvertrag für ein Auto unterschreibt, sollt er sich seiner Sache sehr sicher sein. Denn überlegt man es sich dann noch Mal anders kann dies sehr teuer werden. Warum? Der Händler hat das Recht Schadensersatz zu verlangen.
Erst vor kurzem hat das Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VIII ZR 123/09) in Karlsruhe dem Händler Recht gegeben. Somit hat jeder Händler das Recht Schadenersatzforderung in der Höhe von 10 Prozent zu stellen.
Auch der Verkehrsjurist Klaus Heimgärtner vom ADAC weist noch Mal darauf hin, dass sich jeder Käufer darüber im Klaren sein muss. Mit der Unterschrift am Vertrag hat sich der Käufer sofort gebunden. Obwohl dies eigentlich bekannt ist, kommt es immer wieder vor, dass sich um Rücktritt bemüht wird. Und das kann richtig teuer werden. Denn nicht nur die zehn Prozent die vom BGH bestätigt wurden, sondern auch oft 15 Prozent sind beim Rücktritt zu bezahlen.
Bei dem Fall, denn wir zuerst erwähnt haben, war eine Kundin vom Kaufvertrag für ein 29.000 Euro teures Auto zurückgetreten. Und was war die Folge? Zehn Prozent des Kaufpreises musste die Dame Schadenersatz zahlen.