Wann darf abgeschleppt werden?

Hier einige wichtige Regeln zum Thema “Abschleppen“:

Laut einem Gerichtsurteil (OVG Hamburg, Az. 027/05/09), ist es nicht rechtmäßig ein Auto wegen fehlender Parkscheibe von einem Parkplatz entfernen zu lassen, wenn es in der Nähe genügend freie Parkplätze gibt.

Immer und sofort darf abgeschleppt werden, wenn ein Auto andere behindert oder gefährdet, steht ein Auto zum Beispiel in einer scharfen Kurve oder zu nahe an einen Fußgängerübergang. Da hilft auch kein Zettel mit der Handynummer hinter der Windschutzscheibe nicht vor dem Verwahrplatz. Es liegt im Ermessen der Polizei, ob diese dann den Besitzer oder den Abschleppdienst anruft.

Was auch nur wenige wissen, ist ein Auto unverschlossen, darf er auch an den Abschlepphaken, zum Schutz vor Diebstahl.

Privatleute dürfen den Abschleppdienst rufen, wenn auf ihrem Privatgrund unerlaubt geparkt wird, das Gleiche gilt auch für Geschäftsparkplätze, wird hier gegen die dort geltenden Regeln, wie zum Beispiel “Nur für Kunden” oder “Nur während der Öffnungszeiten” , verstoßen, dürfen die Besitzer den Abschleppdienst anrufen und dazu auffordern das Auto abschleppen zu lassen.

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Datum: Sonntag, 22. November 2009 8:00
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