Was weiß mein Auto eigentlich alles über mich?

Sehr viel, es weiß, wohin Sie fahren, es weiß, wie schnell Sie fahren, es weiß sogar, wie viele Passagiere Sie an Bord haben. Haben sie ein ganz neues Modell, weiß es mit Sicherheit noch viel mehr. Beginnen wir mit der SMS, wer sie geschickt hat, was drinnen steht, was sie antworten. Und ab 2015 werden Neuwagen von sich aus Polizei und Rettung rufen, wenn die Sensoren einen Unfall melden. Somit ist ihr Auto nicht nur mehr ein Fahrzeug, das sie von A nach B bringt, es ist ein Fall für Datenschützer.

Man muss sich das mal vorstellen, bis zu 80 Datenträgern speichern Informationen zu Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Position und Statusmeldungen diverser Sensoren. Diese Daten sollen der Sicherheit dienen, so sind zum Beispiel Airbagsysteme effektiver, wenn sie wissen, wer wo im Auto sitzt und mit welcher Aufprallgeschwindigkeit zu rechnen ist. Ihr Navis kann ihnen, wenn es mit verkehrstelematischen Einrichtungen verbunden ist, viel schneller zeigen, welcher Weg der schnellste ist. Auch in der Werkstatt ist dies ein Vorteil, man kann sehr schnell feststellen, wo der Fehler liegt. Doch wie immer im Leben, hat alles zwei Seiten. Wer viel weiß, kann auch viel verraten.

Wer darf auf Autodaten zugreifen?

“Es ist sicher zutreffend, dass der Autofahrer auch Daten über sein Fahrverhalten, über sein Bewegungsprofil, über gewisse Gewohnheiten generiert”, sagt Martin Hoffer, Jurist beim Autofahrerclub ÖAMTC. “Nicht zuletzt über gewisse Plätze, die er regelmäßig anfährt, das mag ja durchaus von privatem Interesse sein, oder auch von beruflichem Interesse, diese Dinge werden erfasst. Und wer auch immer dann Zugriff auf diese Daten hat, kann daraus seine Schlussfolgerungen ziehen.“

Nun stellt sich die Frage, wer hat aller zugriff und wem gehören diese Daten?

“Es kann zwar keinen Besitzer, keinen Eigentümer von Daten geben, weil sie naturgemäß nicht in der Verfügungsgewalt eines Einzelnen stehen”, so Hoffer. “Daten sind kopierbar, Daten können mehreren faktisch zur Verfügung stehen, anders als das Eigentum einer physischen Sache. Aber: Es geht hier darum, wer das Recht hat, über entsprechende Daten zu verfügen. Und da sollte sowohl der Konsument als Fahrzeugbesitzer, als auch der Lenker eines Fahrzeuges, vielleicht auch in gewissen Hinsichten die Passagiere, durchaus als Innehabe entsprechender Berechtigungen gesehen werden, um zu entscheiden, welcher Institution, etwa auch im Notfall, diese Daten übermittelt werden sollen.”

Datenschutzgesetz fürs Auto

Somit gehört ein Datenschutzgesetz für Autos her, und diese Meinung ist auch die Goslaer Fachtagung. „Eine Regelung, die sinnvollerweise auf europäischer Ebene, wenn nicht sogar auf globaler Ebene eingeführt werden sollte“, sagt Martin Hoffer, und zwar bald.

Warum hat man es so eilig?

Weil 2015 Neuwagen in der EU verpflichtend mit dem sogenannten Ecall-System ausgestattet werden sollen, das bei einem Unfall automatisch Alarm schlägt – und neben der Position zum Beispiel auch verraten könnte, ob die Insassen angeschnallt waren. Informationen, die nicht nur für Rettungsorganisationen interessant sind, auch die europäische Versicherungslobby würde gerne Zugriff auf die Ecall-Daten ihrer Kunden haben.

Es wird in Zukunft auch immer mehr Autos geben, die mit dem Internet verbunden sind. Ihr könnt dann eure Emails abrufen und vorlesen, sich in soziale Netzwerke einloggen und auf Musikstreamingdienste zugreifen. Unternehmen mit gut dokumentierter Datensammelleidenschaft wie Google, Apple und Microsoft zeigen bereits großes Interesse an automobilen Nutzerprofilen.

Auch ja die Behörden, die hätten dann noch Interesse daran, das das eigene Auto, jeden Fehltritt, beweist und somit zum Zeugen wird. Vom Überwachungsstaat bis zur Werbeflut ist so gut wie jeder Datenschützeralptraum grundsätzlich denkbar.

Die Forderungen des ÖAMTC

Die Daten aus dem Auto gehören dem Fahrzeughalter
•    Der Fahrzeughalter entscheidet, wem er welche Daten zu welchem Zweck zur Verfügung stellt. Das schließt jede automatisierte Abfrage ohne seine bewusste Zustimmung aus.
•    Keine Exklusivität – der Fahrzeughalter kann jederzeit entscheiden, bestimmte Daten Dritten zur Verfügung zu stellen oder die Datenübermittlung zu beenden.
•    Keine Bündelung – die Inanspruchnahme bestimmter Servicepakete (Musik, Filme, Consierge-Dienste etc.) darf nicht von der Zustimmung zur Übermittlung von Daten abhängig gemacht werden, die damit nichts zu tun haben.
•    Klare Regeln, wann und zu welchem Zweck Behörden und Gerichte auf Daten zugreifen dürfen.

Kein Aushöhlen des Rechtes auf freie Werkstattwahl

Aus Sicherheitsgründen (Hacker-Abwehr) hat es Sinn, den Zugriff auf Fahrzeugdaten per Funk zu beschränken und die Daten auf einer ausgelagerten Plattform abzulegen. Das darf aber keineswegs zur Monopolstellung für den Plattform-Betreiber führen. Daher fordert der ÖAMTC:

•    Keine Exklusivität
•    Klare und faire Regeln, wie Dritte, die vom Fahrzeughalter dazu ermächtigt werden (etwa freie Werkstätten), zu Selbstkosten an die Fahrzeugdaten kommen.
•    Kommerzielle Weitergabe von anonymisierten Daten aus mehreren Fahrzeugen nur unter den strengen Datenschutz-Auflagen (Rückschluss auf den Fahrzeughalter und persönliche Informationen darf nicht möglich sein).

Aufgabe der EU

Prinzipiell wäre es Aufgabe der EU, Regeln für sichere, offene und standardisierte Fahrzeugdaten-Plattformen festzulegen. Der ÖAMTC unterstützt aktuell einen entsprechenden Vorschlag. Sollte die EU binnen der nächsten Monate jedoch keine Regelung zustande bringen, müssen auf nationaler Ebene jedenfalls Mindeststandards für den Schutz der Konsumenten festgeschrieben werden.

Ich bin schon heute gespannt, wo dies Enden wird und in welche Richtung wir uns bewegen werden.

Einen kleinen Einblick können wir euch aber schon geben:

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Datum: Dienstag, 16. September 2014 9:00
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