Windschutzscheibe nicht immer reparieren
Nach einem Steinschlag darf die Windschutzscheibe nicht immer nur repariert werden. Manchmal muss man sie einfach austauschen. Wie zum Beispiel bei einem Schaden im Sichtbereich des Fahrers.
Lässt man im Sichtfeld nur eine Glasreparatur durchführen, könnte sich dort das Licht brechen und den Fahrer blenden. Dadurch erhöht sich natürlich das Unfallrisiko im Straßenverkehr.
Ein Autoglaser sollte diese Gefahr erkennen und richtig darauf reagieren. Laut der R+V-Versicherung halten sich aber nicht alle daran. Um einen Auftrag zu bekommen, wird hier nur eine Windschutzscheibe repariert statt ausgetauscht. Doch dies kommt den Kunden dann meist teurer, als wenn man die Scheibe gleich wechselt. Denn bei der Hauptuntersuchung entdecken die Prüfer die reparierte Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers und verlangen einen Austausch der Scheibe.
Darum sollte der Fahrer selbst auf einen kompletten Austausch der Windschutzscheibe bestehen. Wichtig ist es auch, dass die Versicherung vorab informiert wird. Denn die meisten Versicherungen übernehmen selbst bei Teilkasko mit Selbstbehalt die gesamten Kosten für eine Schadensbehebung. Aber nur dann wenn sie rechzeitig informiert wurden.